Allgemeinen Nutzungsbedingungen RSC
Mit der Registrierung des Benutzers des Swisschess Result Submission Center (RSC) und der Aktivierung seines Benutzerkontos bestätigt der Benutzer, dass er diese Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
RSC enthält Daten, Informationen und sonstige Inhalte, die urheberrechtlich und oder markenrechtlich geschützt sind. Es ist untersagt, die Website oder einzelne Teile davon zu vervielfältigen und zu verbreiten. Alle Rechte vom RSC und den Daten sind beim Schweizerischen Schachbund (SSB).
Die Nutzung des RSC ist grundsätzlich zeitlich nicht beschränkt. Die Nutzung ist von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung erfolgt schriftlich (E-Mail). Sofern eine Benachrichtigung an die vom Benutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse nicht erfolgen kann, erlischt die Nutzungsberechtigung.
Ein Benutzerkonto kann gelöscht werden
- Nach erfolgtem Abschluss oder Annullierung sämtlicher, durch den Benutzer angemeldeten Turniere
- Auf Antrag des Benutzers (via E-mail an den Administrator des RCSfl@swisschess.ch)
- Durch den Administrator des RSC bei Nicht-Einhaltung der Nutzungsbedingungen
Pflichten des Benutzers
- Der Benutzer darf seinen Zugang nicht Dritten zur Nutzung überlassen. Der Benutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
- Der Benutzer verpflichtet sich, alle Termine (Anmeldefrist für Turniere, Frist für den Abschluss eines angemeldeten Turniers) einzuhalten.
- Der Benutzer ist verantwortlich für die Korrektheit und Vollständigkeit der gemeldeten Resultate.
- Angemeldete Turniere müssen vollständig abgeschlossen oder termingerecht annulliert werden.
- Der Benutzer verpflichtet sich, Anfragen durch den Administrator des RSC innerhalb der gesetzten Frist zu beantworten.
Verletzung der Pflichten des Benutzers kann durch Mahnung, Verwarnung, Busse (ELO-Abzug oder Geldbusse) und Löschung des Benutzerkontos geahndet werden. Die Massnahmen bei Verletzung der Pflichten des Benutzers liegen im Ermessen des Administrators. Sie sollen mit den Interessen des SSB im Einklang sein.
Das Führungslistenreglement hat auch für RSC gemeldete Turniere Geltung.
Gebühren
Die Erhebung von Gebühren für die Wertung von Turnierresultaten wird gemäss dem Führungslistenreglements geregelt.
Leistungen des SSB
Der SSB verpflichtet sich, die gemeldeten Resultate für die Berechnung der nächsten Führungsliste zu übernehmen und die üblichen Führungslistengebühren in Rechnung zu stellen.